Ihr Wegweiser durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Entdecken Sie die Welt der digitalen Barrierefreiheit – Pflicht und Chance zugleich. Diese Artikelserie führt Sie kompakt durch das BFSG und zeigt, wie Ihr Unternehmen davon profitiert.

Themen

  • 1. Das BFSG: Was steckt dahinter und warum ist es jetzt wichtig?
    Entschlüsselt: Ab Juni 2025 gilt das BFSG. Erfahren Sie, was dieses Gesetz bedeutet, warum es weit mehr als nur eine Vorschrift ist und wie es Ihr Geschäft positiv beeinflussen kann – von Reichweite bis Image.
  • 2. Wer ist betroffen? Reichweite und überraschende Ausnahmen
    Gehören Sie dazu? Finden Sie heraus, welche Unternehmen und Angebote das BFSG konkret betrifft. Verstehen Sie die Ausnahmen – und warum Barrierefreiheit auch dann relevant bleibt.
  • 3. Stichtag 28.06.2025: Ihr Fahrplan zur pünktlichen Umsetzung
    Der Countdown läuft! Erhalten Sie den Überblick über alle Fristen (bis 2025, 2030, 2040) und eine klare To-Do-Liste, um stressfrei und pünktlich bereit zu sein.
  • 4. Diese Produkte & Dienste müssen barrierefrei sein
    Im Fokus: Von Smartphones über E-Commerce bis Banking – entdecken Sie die konkrete Liste der Produkte und Dienstleistungen, die das BFSG ins Visier nimmt.
  • 5. Die Anforderungen: Was heißt "barrierefrei" konkret?
    Klartext statt Fachjargon: Verstehen Sie die Kernstandards (WCAG, EN 301 549) und die vier Prinzipien der Barrierefreiheit anhand praktischer Beispiele.
  • 6. Kontrolle & Konsequenzen: Überwachung und Sanktionen
    Sicher durch die Prüfung: Wer kontrolliert die Einhaltung und was droht bei Verstößen (bis 100.000 € Bußgeld)? Lernen Sie, wie Sie Risiken vermeiden und proaktiv handeln.
  • 7. Erste Schritte zur BFSG-Compliance: Ihr kompakter Start-Guide
    Loslegen statt Aufschieben: Dieser 5-Schritte-Plan zeigt Ihnen, wie Sie systematisch starten – von der Analyse über Quick-Wins bis zur strategischen Planung.
  • 8. Websites & Apps barrierefrei: So geht's für Web & Mobile
    Digitale Aushängeschilder optimieren: Erfahren Sie die wichtigsten technischen Hebel für barrierefreie Websites und Apps nach WCAG und Plattform-Guidelines.
  • 9. Dokumente & Medien barrierefrei: PDFs, Videos & Co. im Griff
    Jenseits der Website: Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre PDFs (Tags!), Videos (Untertitel!) und andere Medienformate zugänglich und konform sind.
  • 10. Automaten & Software: Barrierefreiheit für Hardware & IT
    Physisch und digital: Entdecken Sie die Anforderungen an Selbstbedienungsterminals und Software – auch interne Systeme profitieren!
  • 11. KI und Tools für die Umsetzung: Technik als smarter Helfer
    Effizient zur Barrierefreiheit: Nutzen Sie automatisierte Prüf-Tools und die Power von KI (z.B. accessibleAI), um Fehler schneller zu finden und Lösungen zu beschleunigen.
  • 12. BFSG-Compliance Checkliste: Alles im Blick?
    Der Schnell-Check: Haben Sie an alles gedacht? Nutzen Sie diese umfassende Checkliste, um Ihren Fortschritt zu prüfen und sicherzustellen, dass nichts vergessen wurde.
  • 13. Die Chance: Wirtschaftlicher Nutzen & Vorteile der Barrierefreiheit
    Mehr als eine Pflicht: Entdecken Sie das enorme Potenzial – neue Kundengruppen, bessere Usability für alle, stärkeres Image und echter Wettbewerbsvorteil.
  • 14. Manuelle vs. automatisierte Tests: Die richtige Teststrategie
    Effektiv prüfen: Verstehen Sie die Stärken und Schwächen von automatisierten Tools vs. manuellen Tests und warum die Kombination der Schlüssel zum Erfolg ist.
  • 15. Die Barrierefreiheitserklärung: Anforderungen & Praxis
    Transparenz zeigen: Erfahren Sie, was in die verpflichtende Erklärung gehört, wo sie platziert wird und wie Sie diese korrekt und aktuell halten.
  • 16. Leichte Sprache & Mehrsprachigkeit: Neue Türen öffnen
    Verständlichkeit zählt: Nutzen Sie klare Sprache und Übersetzungen, um noch mehr Menschen zu erreichen und kulturelle Barrieren abzubauen.
  • 17. Praxisbeispiele & Erfolgsstorys: Lernen von den Besten
    Inspiration gefällig? Lesen Sie, wie andere Unternehmen Barrierefreiheit erfolgreich umgesetzt und davon profitiert haben – von Umsatzsteigerungen bis zu Innovationen.
  • 18. Barrierefreiheit in anderen digitalen Kanälen: Denken Sie ganzheitlich!
    Über den Tellerrand: Sorgen Sie für Konsistenz über alle Kanäle – von Social Media über E-Mails bis hin zu Self-Service-Terminals.
  • 19. Kontinuierliches Monitoring & Wartung: Dauerhaft compliant bleiben
    Am Ball bleiben: Barrierefreiheit ist ein Marathon. Erfahren Sie, wie Sie durch regelmäßige Checks und klare Prozesse sicherstellen, dass Ihr Angebot zugänglich bleibt.
  • 20. Zukunft der Barrierefreiheit: Trends & Ausblick
    Was kommt als Nächstes? Werfen Sie einen Blick auf zukünftige Standards (WCAG 3.0), Technologien (KI, XR) und Gesetzesentwicklungen. Bereiten Sie sich heute auf morgen vor!
  • 21. Unterstützung finden: Ressourcen für die BFSG-Umsetzung
    Sie sind nicht allein: Entdecken Sie offizielle Leitfäden, Schulungen, Beratungsangebote, Communities und Tools (wie accessibleAI), die Ihnen auf dem Weg helfen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und warum ist es wichtig?

Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft (Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um und verpflichtet viele Unternehmen erstmals, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Beauftragter der Bundesregierung).

Hintergrund: Ein einheitlicher Standard für Barrierefreiheit

Mit dem BFSG sollen technische Barrieren abgebaut und ein einheitlicher Standard für Barrierefreiheit in der EU geschaffen werden. Es basiert auf der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufbaut (Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Diese Harmonisierung soll nicht nur die Teilhabe verbessern, sondern auch den Wettbewerb stärken und den Binnenmarkt fördern.

Warum ist das BFSG wichtig?

Barrierefreiheit ist wichtig, weil sie Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen die Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht. In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen (9,3 % der Bevölkerung) mit einer amtlich anerkannten schweren Behinderung (Behinderte Menschen - Statistisches Bundesamt). Zählt man Menschen mit temporären oder situativen Einschränkungen (z.B. durch Krankheit, Unfall oder Alter) hinzu, ist die Zahl weitaus größer. Die WHO schätzt, dass weltweit etwa 15 % der Menschen von einer Form der Behinderung betroffen sind (World Report on Disability).

Für Unternehmen bedeutet das BFSG nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance:

  • 💡 Größere Reichweite: Sie erschließen neue Kundengruppen und Märkte.
  • 💡 Besseres Image: Sie positionieren sich als verantwortungsbewusstes und inklusives Unternehmen.
  • 💡 Zukunftssicherheit: Die Gesellschaft altert – Barrierefreiheit kommt auch älteren Menschen zugute. In Deutschland sind fast 25 % der Über-64-Jährigen schwerbehindert (Behinderte Menschen - Statistisches Bundesamt). Barrierefreie Angebote sind daher eine Investition in die Zukunft.

Nicht zuletzt vermeiden Sie mit Barrierefreiheit Rechtsrisiken durch mögliche Klagen oder Bußgelder bei Nichteinhaltung des BFSG. Die gute Nachricht: Moderne Technologien und Tools wie accessibleAI, eine KI-basierte Plattform von erfahrenen Enterprise-Software-Spezialist*innen, können die Umsetzung erheblich erleichtern und effizienter gestalten.


Wer ist betroffen? – BFSG-Reichweite und Ausnahmen

Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Wirtschaftsakteuren, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nach dem 28. Juni 2025 auf dem europäischen Markt anbieten. Dazu gehören (§ 1 BFSG - Anwendungsbereich):

  • Hersteller: Unternehmen, die Produkte entwickeln und produzieren.
  • Händler: Unternehmen, die Produkte verkaufen oder vertreiben.
  • Importeure: Unternehmen, die Produkte aus Drittländern in die EU einführen.
  • Dienstleistungserbringer: Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten.

Entscheidend ist dabei nicht die Größe oder der Sitz des Unternehmens, sondern die Art des Produkts oder der Dienstleistung und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens bzw. der Erbringung. Auch Online-Händler, App-Entwickler und Betreiber von E-Commerce-Plattformen fallen unter das Gesetz (Wer ist vom BFSG betroffen? - Aktion Mensch).

Gibt es Ausnahmen?

Ja, das BFSG sieht einige Ausnahmen vor. Die wichtigste Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen mit (§ 3 Abs. 18 BFSG - Begriffsbestimmungen):

  • weniger als 10 Beschäftigten UND
  • einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro ODER einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte! Hersteller von Produkten müssen die Anforderungen unabhängig von ihrer Größe erfüllen (FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - IHK).

Weitere Ausnahmen können gelten für:

  • Inhalte von Websites und Apps, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden (Bestandsschutz unter bestimmten Bedingungen).
  • Bürodateiformate, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden.
  • Live übertragene zeitbasierte Medien (unter bestimmten Umständen).
  • Onlinekarten, wenn wesentliche Informationen barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Inhalte Dritter, die vom Anbieter nicht finanziert oder entwickelt werden.
  • Archive (Inhalte, die nach dem 28.06.2025 nicht mehr aktualisiert werden).

Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft die unverhältnismäßige Belastung (§ 18 BFSG - Unverhältnismäßige Belastung). Unternehmen können von den Anforderungen befreit werden, wenn die Umsetzung eine nachweislich unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dies muss jedoch detailliert begründet und dokumentiert werden und ist eher als streng geprüfter Ausnahmefall gedacht.

⚠️ Prüfen Sie genau, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Angebote unter das BFSG fallen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen oder die Anforderungen vorsorglich umzusetzen.


Stichtag 28.06.2025: Was Sie bis wann erledigen müssen

Der 28. Juni 2025 ist der zentrale Stichtag für das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Deutschland. Ab diesem Datum müssen die meisten neuen Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, die festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen (§ 37 BFSG - Übergangsvorschriften).

Was bedeutet das konkret?

  • Produkte: Alle Produkte, die ab dem 28.06.2025 erstmals auf dem Markt bereitgestellt (in Verkehr gebracht) werden, müssen barrierefrei sein.
  • Dienstleistungen: Alle Dienstleistungen, die ab dem 28.06.2025 für Verbraucher*innen erbracht werden, müssen barrierefrei sein.

Gibt es Übergangsfristen?

Ja, das Gesetz sieht einige Übergangsregelungen vor, um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben:

  • Selbstbedienungsterminals: Für Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Ticketautomaten), die vor dem 28.06.2025 rechtmäßig genutzt wurden, gilt eine längere Übergangsfrist. Sie dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer, maximal jedoch 20 Jahre nach Inbetriebnahme, weiterbetrieben werden, auch wenn sie nicht barrierefrei sind (§ 37 Abs. 2 BFSG).
  • Dienstleistungsverträge: Dienstleistungsverträge, die vor dem 28.06.2025 geschlossen wurden, können bis zu ihrem Auslaufen fortgeführt werden, längstens jedoch für fünf Jahre, also bis zum 28. Juni 2030 (§ 37 Abs. 3 BFSG). Danach müssen auch diese Dienstleistungen barrierefrei erbracht werden.

Was ist mit bestehenden Websites und Apps?

Für digitale Angebote gibt es keine explizite Übergangsfrist im Gesetzestext selbst, aber die Anforderung gilt für Dienste, die *ab* dem Stichtag *erbracht* werden. Das bedeutet:

  • Neue Websites/Apps: Müssen ab Launch nach dem 28.06.2025 barrierefrei sein.
  • Bestehende Websites/Apps: Müssen spätestens ab dem 28.06.2025 barrierefrei sein, da die Dienstleistung (Bereitstellung der Website/App) kontinuierlich erbracht wird. Inhalte, die *vor* dem Stichtag erstellt wurden, können unter Umständen ausgenommen sein (siehe Abschnitt Ausnahmen), aber die grundlegende Funktionalität und Struktur muss angepasst werden.

Ihr Fahrplan bis zum 28.06.2025:

  1. Status Quo Analyse: Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte und Dienstleistungen betroffen sind.
  2. Gap-Analyse: Identifizieren Sie die Lücken zwischen dem Ist-Zustand und den BFSG-Anforderungen (z.B. durch Audits).
  3. Maßnahmenplanung: Erstellen Sie einen detaillierten Plan zur Umsetzung der notwendigen Anpassungen.
  4. Ressourcenplanung: Klären Sie Budget, Personal und externe Unterstützung (z.B. Agenturen, Tools wie accessibleAI).
  5. Umsetzung: Beginnen Sie rechtzeitig mit den technischen und redaktionellen Anpassungen.
  6. Testing: Führen Sie umfassende Tests durch, idealerweise unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.
  7. Dokumentation: Erstellen Sie die geforderte Dokumentation, einschließlich der Konformitätserklärung und ggf. der Barrierefreiheitserklärung.

⏱️ Warten Sie nicht zu lange! Der Stichtag rückt näher. Eine frühzeitige Planung und Umsetzung verhindert Engpässe und Stress kurz vor Fristablauf.


Welche Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein?

Das BFSG listet konkret auf, welche Produktkategorien und Dienstleistungen unter seine Anforderungen fallen. Ziel ist es, vor allem solche Bereiche abzudecken, die für die digitale Teilhabe und den Alltag von besonderer Bedeutung sind (§ 1 Abs. 2 & 3 BFSG - Anwendungsbereich).

Betroffene Produkte:

Folgende Produktkategorien müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein, wenn sie neu auf den Markt kommen:

  1. Hardware und Betriebssysteme für Verbraucher:
    • Computer (Desktops, Laptops, Tablets, Smartphones)
    • Ihre Betriebssysteme (z.B. Windows, macOS, Android, iOS)
  2. Selbstbedienungsterminals:
    • Zahlungsterminals (EC-Geräte etc.)
    • Geldautomaten (ATM)
    • Fahrkartenautomaten
    • Check-in-Automaten
    • Interaktive Informations-Terminals (z.B. in Behörden, Museen)
  3. Telekommunikationsgeräte:
    • Smartphones und andere Mobiltelefone
    • Router, Modems
  4. Audio-visuelle Mediengeräte:
    • Fernsehgeräte mit Internetzugang (Smart TVs)
    • Set-Top-Boxen
  5. E-Book-Reader: Spezielle Lesegeräte für elektronische Bücher.

Betroffene Dienstleistungen:

Folgende Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei erbracht werden:

  1. Telekommunikationsdienste: Einschließlich Notrufdienste (z.B. über die Notrufnummer 112).
  2. Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten:
    • Streaming-Dienste (z.B. Netflix, Mediatheken)
    • Elektronische Programmführer (EPGs)
    • Apps und Websites von TV-Sendern
  3. Personenbeförderungsdienste (bestimmte Elemente):
    • Websites
    • Mobile Apps
    • Elektronische Tickets und Ticketdienste
    • Bereitstellung von Verkehrsinformationen (z.B. Fahrpläne, Echtzeitdaten)
    • Interaktive Selbstbedienungsterminals (siehe Produkte)
    Dies betrifft Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr.
  4. Bankdienstleistungen für Verbraucher:
    • Online-Banking (Websites, Apps)
    • Mobile Zahlungsdienste
    • Geldautomaten (siehe Produkte)
  5. E-Books und spezielle Software dafür.
  6. E-Commerce / Online-Handel:
    • Online-Shops (Websites und Apps), über die Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden.
  7. Beantwortung von Notrufen an die einheitliche europäische Notrufnummer 112.

🛒 Besonders relevant für viele Unternehmen: Die Verpflichtung für den E-Commerce bedeutet, dass nahezu jeder Online-Shop, der an Verbraucher*innen verkauft, seine Website und/oder App barrierefrei gestalten muss (BFSG-Gesetz: Barrierefreie Onlineshops werden Pflicht).

Diese Listen sind nicht unbedingt abschließend, und die genaue Abgrenzung kann im Detail komplex sein. Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Angebote unter eine dieser Kategorien fallen.


Welche Anforderungen gelten? – Standards und Kriterien der Barrierefreiheit

Das BFSG selbst definiert die grundlegenden Ziele der Barrierefreiheit, verweist für die konkreten technischen Anforderungen jedoch auf detailliertere Regelungen und Normen. Die zentralen Anforderungen sind in Anlage 1 des BFSG beschrieben und orientieren sich stark am European Accessibility Act (EAA).

Grundprinzipien der Barrierefreiheit (nach WCAG):

Die wichtigste Grundlage für digitale Barrierefreiheit, insbesondere für Webinhalte, sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C. Die europäische Norm EN 301 549 (Aktuelle Version EN 301 549), auf die sich das BFSG implizit stützt, basiert maßgeblich auf den WCAG, aktuell in Version 2.1 (und bald 2.2). Die WCAG definieren vier Grundprinzipien:

  1. Wahrnehmbar (Perceivable): Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass sie sie wahrnehmen können.
    • Beispiele: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste, anpassbare Schriftgrößen, klar strukturierte Inhalte.
  2. Bedienbar (Operable): Bestandteile der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein.
    • Beispiele: Vollständige Tastaturbedienbarkeit, genügend Zeit zur Interaktion, Vermeidung von Inhalten, die Anfälle auslösen können (z.B. schnell blinkende Lichter), klare Navigation.
  3. Verständlich (Understandable): Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
    • Beispiele: Lesbare und verständliche Texte (ggf. Leichte Sprache), vorhersehbare Funktionsweise von Bedienelementen, Hilfestellung bei der Eingabe (Fehlermeldungen).
  4. Robust (Robust): Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten (Browsern) und assistiven Technologien (Screenreadern, etc.) zuverlässig interpretiert werden können.
    • Beispiele: Valider Code (z.B. HTML), korrekte Verwendung von Semantik (z.B. Überschriftenhierarchie), Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Die WCAG definieren verschiedene Konformitätsstufen (A, AA, AAA). Für die meisten gesetzlichen Anforderungen in Europa, und somit auch für das BFSG, ist die Stufe AA der relevante Maßstab (WCAG Overview).

Konkrete Anforderungen nach BFSG Anlage 1:

Anlage 1 des BFSG (BFSG Anlage 1) gliedert die Anforderungen in verschiedene Bereiche:

  • Bereitstellung von Informationen: Informationen müssen über mehr als einen Sinneskanal verfügbar sein (z.B. nicht nur visuell).
  • Gestaltung der Benutzerschnittstelle und Funktionalität: Sicherstellung von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit (siehe WCAG-Prinzipien). Dies umfasst Aspekte wie Kontrast, Schriftgröße, Tastaturbedienung, Vorhersehbarkeit etc.
  • Funktionale Anforderungen an Produkte: Z.B. Unterstützung assistiver Technologien, Vermeidung von Bedienung, die hohe Fingerfertigkeit erfordert.
  • Zusätzliche Anforderungen an spezielle Produkte/Dienste: Z.B. für Selbstbedienungsterminals, E-Books, Telekommunikationsdienste.

Für Websites und mobile Anwendungen bedeutet dies in der Praxis die Erfüllung der relevanten Kriterien der EN 301 549 / WCAG 2.2 AA.

🛠️ Die Umsetzung erfordert technisches Know-how und ein Verständnis für die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen. Tools wie accessibleAI können dabei helfen, Konformität zu prüfen und Schwachstellen aufzudecken.


Wie wird die Einhaltung überprüft? – Marktüberwachung und Sanktionen

Damit das BFSG seine Wirkung entfalten kann, ist eine Überwachung der Einhaltung vorgesehen. Diese Aufgabe übernehmen in Deutschland die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer (§ 22 BFSG - Zuständigkeit). Diese Behörden sind dafür verantwortlich zu kontrollieren, ob die auf dem Markt angebotenen Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden:

Was passiert bei Nichteinhaltung? – Mögliche Konsequenzen:

Stellt die Marktüberwachungsbehörde fest, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht den Anforderungen des BFSG entspricht, kann sie verschiedene Maßnahmen ergreifen (§ 24 BFSG):

  • Aufforderung zur Korrektur: Das Unternehmen wird aufgefordert, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.
  • Anordnung von Maßnahmen: Z.B. die Verpflichtung, das Produkt anzupassen, zurückzurufen oder die Dienstleistung einzustellen.
  • Warnung der Öffentlichkeit: Bei erheblichen Risiken können die Behörden die Öffentlichkeit informieren.
  • Vertriebsverbot: Im Extremfall kann das Anbieten des Produkts oder der Dienstleistung untersagt werden.

Bußgelder:

Verstöße gegen die Pflichten aus dem BFSG können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor (§ 29 BFSG - Bußgeldvorschriften). Bußgelder können beispielsweise verhängt werden, wenn:

  • Produkte oder Dienstleistungen nicht barrierefrei sind.
  • Die erforderliche Konformitätserklärung fehlt oder fehlerhaft ist.
  • Die technischen Unterlagen nicht bereitgehalten werden.
  • Kennzeichnungspflichten (z.B. CE-Kennzeichnung bei Produkten) verletzt werden.
  • Anordnungen der Marktüberwachungsbehörde nicht Folge geleistet wird.

Klagerecht für Verbände:

Zusätzlich zur behördlichen Überwachung haben auch qualifizierte Verbraucherverbände und Behindertenverbände die Möglichkeit, bei Verstößen gegen das BFSG zu klagen (§ 27 BFSG - Klagerecht). Dies erhöht den Druck auf die Unternehmen, die Anforderungen ernst zu nehmen und umzusetzen.

🏛️ Die Einhaltung des BFSG ist also nicht nur eine Frage der sozialen Verantwortung, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit mit potenziell empfindlichen finanziellen und reputativen Konsequenzen bei Missachtung.


Wie bereitet man sich auf das BFSG vor? – Erste Schritte zur Umsetzung

Der Stichtag 28. Juni 2025 rückt näher. Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend, um die Anforderungen des BFSG fristgerecht zu erfüllen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten ersten Schritte:

  1. Informieren und Sensibilisieren:
    • Verschaffen Sie sich einen Überblick über das BFSG, die relevanten Anforderungen (insb. Anlage 1 BFSG, EN 301 549 / WCAG 2.2 AA) und die betroffenen Produkte/Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen.
    • Sensibilisieren Sie relevante Abteilungen (Management, Entwicklung, Marketing, Recht, Einkauf) für die Bedeutung und Notwendigkeit der Barrierefreiheit. Fördern Sie ein Bewusstsein dafür, dass Barrierefreiheit kein Nischenthema ist, sondern Qualität und Nutzerfreundlichkeit für alle verbessert.
  2. Verantwortlichkeiten festlegen:
    • Benennen Sie eine*n oder ein Team als zentrale*n Ansprechpartner*in für das Thema Barrierefreiheit im Unternehmen.
    • Klären Sie, wer für die Umsetzung in den einzelnen Bereichen (Website, App, Produktentwicklung etc.) verantwortlich ist.
  3. Bestandsaufnahme (Audit / Gap-Analyse):
    • Identifizieren Sie alle Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens, die unter das BFSG fallen könnten.
    • Führen Sie eine erste Bewertung des aktuellen Barrierefreiheitsstatus durch (Audit). Wo stehen Sie? Wo gibt es die größten Lücken zu den Anforderungen?
    • Nutzen Sie dafür ggf. Checklisten, automatisierte Test-Tools (wie accessibleAI für einen ersten Scan) und/oder ziehen Sie externe Expert*innen hinzu.
  4. Prioritäten und Roadmap entwickeln:
    • Basierend auf der Bestandsaufnahme: Welche Maßnahmen sind am dringendsten? Welche Produkte/Dienste haben Priorität (z.B. wegen hoher Nutzerzahlen oder zentraler Funktion)?
    • Erstellen Sie eine realistische Roadmap mit Meilensteinen bis zum Stichtag 28.06.2025. Berücksichtigen Sie dabei Entwicklungszyklen und Ressourcen.
  5. Ressourcen planen:
    • Schätzen Sie den notwendigen Aufwand (Zeit, Personal, Budget) für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Planen Sie Schulungen für Mitarbeiter*innen, um das notwendige Know-how aufzubauen.
    • Evaluieren Sie den Einsatz von externen Dienstleister*innen oder spezialisierten Tools (z.B. accessibleAI zur kontinuierlichen Überwachung und Unterstützung bei der Behebung).
  6. Barrierefreiheit in Prozesse integrieren:
    • Verankern Sie Barrierefreiheit als festen Bestandteil in Ihren Entwicklungs-, Design- und Content-Prozessen ("Accessibility by Design").
    • Berücksichtigen Sie Barrierefreiheit bei der Auswahl von Software, Tools und Dienstleister*innen.

🚀 Starten Sie jetzt! Je früher Sie mit der Vorbereitung beginnen, desto strukturierter und stressfreier können Sie die Anforderungen umsetzen und die Chancen nutzen, die Barrierefreiheit bietet.


Wie werden Websites und Apps barrierefrei? – Anforderungen an Web und Mobile

Für die meisten Unternehmen mit digitalen Angeboten ist die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen ein zentraler Punkt des BFSG. Sowohl E-Commerce-Plattformen als auch Informations- und Service-Angebote fallen darunter. Die technischen Anforderungen leiten sich, wie bereits erwähnt, primär aus der europäischen Norm EN 301 549 ab, die wiederum auf den WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) basiert.

Wichtige Aspekte für barrierefreie Websites und Apps:

  1. Struktur und Semantik:
    • Verwenden Sie korrekte HTML-Elemente für Überschriften (<h1> bis <h6> in logischer Reihenfolge), Listen (<ul>, <ol>, <li>), Absätze (<p>), Zitate (<blockquote>) etc.
    • Strukturieren Sie Inhalte klar und nachvollziehbar.
    • Nutzen Sie ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) nur dann, wenn native HTML-Elemente nicht ausreichen, um komplexe Interaktionen (z.B. bei Widgets) zugänglich zu machen.
  2. Wahrnehmbarkeit:
    • Textalternativen: Stellen Sie für alle Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Grafiken, Icons) aussagekräftige Alternativtexte (alt-Attribut) bereit, damit Screenreader sie vorlesen können. Dekorative Elemente sollten ein leeres alt="" haben.
    • Kontraste: Sorgen Sie für ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text gemäß WCAG AA).
    • Anpassbarkeit: Ermöglichen Sie die Vergrößerung von Texten (bis zu 200%) ohne Informationsverlust oder Überlagerungen. Vermeiden Sie fest vorgegebene Schriftgrößen in Pixeln.
    • Keine reinen Farbkodierungen: Verwenden Sie nicht allein Farbe, um Informationen zu vermitteln (z.B. bei Fehlermeldungen oder in Diagrammen). Bieten Sie zusätzliche visuelle Hinweise (Icons, Muster, Text).
    • Untertitel und Transkripte: Stellen Sie für Videos Untertitel (für Gehörlose/Schwerhörige) und idealerweise auch Audiodeskriptionen (für Blinde/Sehbehinderte) sowie Transkripte bereit.
  3. Bedienbarkeit:
    • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ausschließlich per Tastatur erreichbar und bedienbar sein. Die Fokusreihenfolge muss logisch sein und der aktuelle Fokus muss deutlich sichtbar sein.
    • Keine Tastaturfallen: Der Tastaturfokus darf nicht in einem Element gefangen bleiben.
    • Genügend Zeit: Vermeiden Sie kurze Zeitlimits für Interaktionen, oder ermöglichen Sie deren Verlängerung.
    • Bewegung und Blinken: Vermeiden Sie blinkende oder sich schnell bewegende Inhalte, die Anfälle auslösen können. Geben Sie Nutzer*innen Kontrolle über Animationen und Videos (Start/Stopp/Pause).
    • Navigation: Bieten Sie klare und konsistente Navigationsmechanismen (Menüs, Links, Brotkrümelnavigation, Sitemap). Ermöglichen Sie das Überspringen von wiederkehrenden Blöcken (Skip-Links).
  4. Verständlichkeit:
    • Sprache: Kennzeichnen Sie die Hauptsprache der Seite (lang-Attribut im <html>-Tag) und ggf. Sprachwechsel innerhalb des Textes.
    • Lesbarkeit: Verwenden Sie klare und einfache Sprache. Strukturieren Sie Texte gut (Absätze, Überschriften, Listen).
    • Vorhersehbarkeit: Bedienelemente sollten sich konsistent und vorhersehbar verhalten. Änderungen des Kontexts (z.B. Öffnen eines neuen Fensters, Weiterleitung) sollten nur nach Nutzeraktion oder vorheriger Ankündigung erfolgen.
    • Fehlererkennung und -hilfe: Helfen Sie Nutzer*innen, Fehler bei der Eingabe (z.B. in Formularen) zu erkennen, zu verstehen und zu korrigieren. Fehlermeldungen sollten spezifisch und verständlich sein.
  5. Robustheit:
    • Valider Code: Sorgen Sie für möglichst validen HTML- und CSS-Code, um die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien sicherzustellen.
    • Statusmeldungen: Wichtige Statusänderungen (z.B. "Produkt zum Warenkorb hinzugefügt") sollten auch für assistive Technologien wahrnehmbar sein (z.B. mittels ARIA Live Regions).

📱 Mobile Apps: Für native mobile Apps gelten ähnliche Prinzipien. Die Betriebssysteme (iOS, Android) bieten eigene Accessibility-APIs und Richtlinien (z.B. Apple Human Interface Guidelines für Accessibility, Android Accessibility Guidelines), die beachtet werden müssen. Die WCAG-Prinzipien sind jedoch auch hier die Grundlage.

Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit von Design, Entwicklung und Content-Erstellung. Kontinuierliches Testen (automatisiert und manuell) ist unerlässlich. Tools wie accessibleAI können helfen, Barrieren systematisch zu identifizieren und den Prozess zu managen.


Wie macht man Dokumente und Medien barrierefrei? – PDFs, Videos & Co. anpassen

Barrierefreiheit endet nicht bei Websites und Apps. Auch herunterladbare Dokumente und eingebettete Medien, die Teil Ihrer Dienstleistung sind oder diese ergänzen, müssen zugänglich sein. Das BFSG deckt zwar primär die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen ab, aber oft sind Dokumente (Preislisten, Anleitungen, Verträge) und Medien (Erklärvideos) integraler Bestandteil dieser Dienste (z.B. Online-Banking, E-Commerce, Telekommunikationsdienste).

Barrierefreie PDF-Dokumente (PDF/UA):

PDFs sind weit verbreitet, aber oft eine große Barriere, wenn sie nicht korrekt erstellt werden. Ein barrierefreies PDF entspricht idealerweise dem Standard PDF/UA (Universal Accessibility). Wichtige Aspekte sind:

  • Tags / Strukturbaum: Das PDF muss "getaggt" sein, d.h., es enthält einen logischen Strukturbaum, der die Lesereihenfolge und die semantische Bedeutung der Elemente (Überschriften, Absätze, Listen, Tabellen, Bilder) definiert. Dies ist entscheidend für Screenreader.
  • Textalternativen: Bilder und Grafiken benötigen Alternativtexte.
  • Sprachangabe: Die Dokumentsprache muss festgelegt sein.
  • Dokumenttitel: Ein aussagekräftiger Titel sollte in den Metadaten hinterlegt sein.
  • Tabellen: Tabellen müssen korrekt als solche getaggt sein, inklusive der Kennzeichnung von Kopfzeilen.
  • Sicherheitseinstellungen: Es dürfen keine Sicherheitseinstellungen aktiviert sein, die den Zugriff durch assistive Technologien verhindern.
  • Logische Lesereihenfolge: Der Tag-Baum muss die korrekte Lesereihenfolge widerspiegeln.

Die Erstellung barrierefreier PDFs beginnt idealerweise im Ausgangsdokument (z.B. Word, InDesign). Viele Programme bieten Exportfunktionen, aber oft ist Nacharbeit mit speziellen Tools (z.B. Adobe Acrobat Pro) nötig. Nachträglich ein eingescanntes Bild-PDF barrierefrei zu machen, ist extrem aufwändig oder unmöglich.

Barrierefreie Videos:

Für Videos sind vor allem folgende Elemente wichtig:

  • Untertitel (Captions): Synchronisierter Text für alle gesprochenen Inhalte und wichtigen Geräusche. Sie sind essenziell für gehörlose oder schwerhörige Menschen, aber auch nützlich in lauten Umgebungen oder wenn der Ton abgeschaltet ist.
  • Audiodeskription (Audio Description): Eine zusätzliche Tonspur, die visuelle Informationen beschreibt (Handlungen, Mimik, Szenenwechsel), die für blinde oder sehbehinderte Menschen nicht wahrnehmbar sind.
  • Transkript (Transcript): Eine vollständige textliche Abschrift aller Audio-Inhalte (Sprache, Geräusche) und idealerweise auch der visuellen Beschreibung. Nützlich für alle, insbesondere für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen oder zum schnellen Überfliegen des Inhalts.
  • Keine anfallsauslösenden Inhalte: Vermeiden Sie schnelles Blinken oder Flackern (siehe WCAG).
  • Barrierefreier Player: Der verwendete Video-Player muss selbst barrierefrei sein (Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Möglichkeit zum Ein-/Ausblenden von Untertiteln etc.).

Andere Dokumentformate (z.B. Office):

Auch Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien sollten barrierefrei gestaltet werden, wenn sie zum Download angeboten werden. Die Prinzipien sind ähnlich wie bei PDFs:

  • Verwenden Sie Formatvorlagen für Überschriften und Listen.
  • Fügen Sie Alternativtexte zu Bildern hinzu.
  • Gestalten Sie Tabellen korrekt (mit Kopfzeilen).
  • Achten Sie auf ausreichende Kontraste.
  • Geben Sie Links aussagekräftige Namen (nicht nur "hier klicken").
  • Nutzen Sie die integrierten Barrierefreiheitsprüfungen der Office-Programme.

📄 Die Bereitstellung barrierefreier Dokumente und Medien ist ein wichtiger Beitrag zur Inklusion und stellt sicher, dass Ihre Informationen wirklich alle Nutzer*innen erreichen. Planen Sie den Mehraufwand bei der Erstellung ein.


Müssen auch Automaten und Software barrierefrei sein? – Barrierefreiheit für Hardware & IT-Systeme

Ja, das BFSG beschränkt sich nicht nur auf digitale Schnittstellen wie Websites und Apps. Es nimmt explizit auch bestimmte physische Produkte und die dazugehörige Software in die Pflicht, insbesondere Hardware wie Computer und Selbstbedienungsterminals sowie deren Betriebssysteme (§ 1 Abs. 2 BFSG).

Hardware und Betriebssysteme für Verbraucher:

Computer, Laptops, Tablets und Smartphones sowie deren Betriebssysteme (Windows, macOS, iOS, Android etc.) müssen barrierefrei sein. Das bedeutet unter anderem:

  • Unterstützung assistiver Technologien: Das Betriebssystem muss Schnittstellen bereitstellen, damit Screenreader, Bildschirmvergrößerer, alternative Eingabegeräte etc. funktionieren können.
  • Integrierte Bedienungshilfen: Die Betriebssysteme selbst müssen Einstellungsoptionen zur Barrierefreiheit bieten (z.B. Kontrastmodi, Schriftgrößenanpassung, Spracheingabe, Bildschirmlesefunktionen).
  • Keine unüberwindbaren Hardware-Barrieren: Auch das physische Design sollte grundlegende Barrieren vermeiden (z.B. schwer erreichbare Anschlüsse für alle).

Die meisten gängigen Betriebssysteme haben hier in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht, aber die Anforderung wird nun gesetzlich verankert.

Selbstbedienungsterminals:

Dies ist eine wichtige Kategorie im BFSG, die viele Bereiche des öffentlichen Lebens betrifft:

  • Geldautomaten (ATM)
  • Fahrkartenautomaten
  • Check-in-Automaten (Flughäfen, Hotels)
  • Zahlungsterminals (EC-Geräte)
  • Interaktive Informations-Terminals (z.B. in Behörden, Einkaufszentren)

Die Anforderungen an diese Terminals sind vielfältig und umfassen sowohl die Hardware als auch die Software-Schnittstelle:

  • Mehrere Sinneskanäle: Informationen müssen visuell und auditiv (Sprachausgabe) oder taktil (Braille-Beschriftung) ausgegeben werden.
  • Bedienbarkeit: Tasten müssen taktil unterscheidbar und gut erreichbar sein. Touchscreens müssen alternative Bedienmöglichkeiten bieten (z.B. Anschluss für externe Tastatur, Sprachsteuerung).
  • Sichtbarkeit: Ausreichende Kontraste, Blendfreiheit, anpassbare Schriftgrößen.
  • Hörbarkeit: Einstellbare Lautstärke der Sprachausgabe, Anschlussmöglichkeit für Kopfhörer zur Wahrung der Privatsphäre.
  • Physische Zugänglichkeit: Der Automat muss auch für Rollstuhlfahrer*innen erreichbar und bedienbar sein (Höhe der Bedienelemente, Platz davor).
  • Datenschutz: Bei sensiblen Eingaben (PIN) müssen Vorkehrungen getroffen werden (z.B. Sichtschutz, Kopfhöreranschluss).

Für bestehende Terminals gibt es lange Übergangsfristen (siehe Abschnitt Fristen), aber neue Terminals, die ab dem 28.06.2025 in Betrieb genommen werden, müssen die Anforderungen erfüllen.

Was ist mit anderer Software (z.B. Bürosoftware, Unternehmensanwendungen)?

Das BFSG konzentriert sich auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher*innen. Reine Unternehmenssoftware (B2B), die nicht Teil einer der genannten Dienstleistungen ist, fällt in der Regel nicht direkt unter das BFSG.

Aber Vorsicht:

  • Die Grenzen können verschwimmen (z.B. Software, die sowohl intern als auch von Kund*innen genutzt wird).
  • Andere Gesetze (z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG, Regelungen für öffentliche Stellen wie die BITV) können ebenfalls Barrierefreiheitsanforderungen stellen, insbesondere im Arbeitsumfeld.
  • Barrierefreie Software ist oft auch benutzerfreundlicher und effizienter für alle Mitarbeiter*innen.

Es ist daher ratsam, auch bei der Beschaffung oder Entwicklung von interner Software auf Barrierefreiheit zu achten, auch wenn es nicht explizit vom BFSG gefordert wird.


Wie kann Technik bei der Umsetzung helfen? – Tools und KI für Barrierefreiheit

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen kann komplex sein. Glücklicherweise gibt es eine wachsende Zahl technischer Hilfsmittel, Tools und auch Ansätze mit Künstlicher Intelligenz (KI), die Unternehmen dabei unterstützen können, ihre digitalen Angebote zugänglicher zu gestalten.

Automatisierte Test-Tools:

Diese Tools scannen Websites oder Apps und prüfen sie automatisch auf eine Reihe von bekannten Barrierefreiheits-Problemen gemäß WCAG oder anderen Standards.

  • Vorteile: Schnell, können viele Seiten auf einmal prüfen, gut für die Identifizierung häufiger technischer Fehler (z.B. fehlende Alt-Texte, unzureichende Kontraste, fehlerhafte ARIA-Implementierungen).
  • Nachteile: Können nicht alle Barrieren erkennen (ca. 30-50% Abdeckung), insbesondere solche, die menschliches Urteilsvermögen erfordern (z.B. Verständlichkeit von Texten, logische Reihenfolge, Sinnhaftigkeit von Alternativtexten). Sie können Fehlalarme (False Positives) produzieren.
  • Beispiele: Browser-Erweiterungen (WAVE, axe DevTools, Accessibility Insights), Online-Scanner, integrierte Tools in Entwicklungsplattformen.

Manuelle Prüfwerkzeuge und Checklisten:

Diese unterstützen menschliche Tester*innen bei der systematischen Überprüfung von Barrierefreiheit.

  • Beispiele: Checklisten (z.B. WCAG-Checklisten), Farbkontrast-Analysatoren, Screenreader-Simulatoren, Tools zur Visualisierung der Tab-Reihenfolge.
  • Vorteile: Ermöglichen eine tiefere Prüfung als rein automatisierte Tools.
  • Nachteile: Erfordern manuellen Aufwand und Know-how.

Content-Management-Systeme (CMS) und Frameworks:

Moderne CMS (wie WordPress, Drupal, TYPO3) und Frontend-Frameworks (wie React, Angular, Vue) bieten oft von Haus aus bessere Unterstützung für Barrierefreiheit oder haben spezielle Plugins/Module dafür.

  • Vorteile: Können die Erstellung barrierefreier Inhalte und Strukturen erleichtern, wenn sie korrekt eingesetzt werden.
  • Nachteile: Die reine Nutzung eines barrierefreien Systems garantiert noch keine barrierefreie Website – es kommt auf die korrekte Konfiguration und Inhaltspflege an.

KI-basierte Lösungen (wie accessibleAI):

Plattformen wie accessibleAI gehen einen Schritt weiter und nutzen Künstliche Intelligenz, um den Prozess der Barrierefreiheitsprüfung und -behebung zu optimieren.

  • Potenziale von KI:
    • Intelligentere Scans: KI kann potenziell komplexere Muster erkennen und die Anzahl der Fehlalarme reduzieren.
    • Kontextbezogene Empfehlungen: KI kann spezifischere und hilfreichere Vorschläge zur Behebung von Problemen geben.
    • Automatisierte Vorschläge: Z.B. Generierung von Entwürfen für Alternativtexte für Bilder (müssen aber oft noch menschlich geprüft werden).
    • Priorisierung: KI kann helfen, die kritischsten Barrieren zu identifizieren und zu priorisieren.
    • Monitoring: Kontinuierliche Überwachung von Websites auf neu auftretende Barrieren.
    • Workflow-Integration: Direkte Anbindung an Entwickler-Tools und Ticket-Systeme.
  • accessibleAI Ansatz: Kombiniert automatisierte Scans mit KI-Analysen und bietet eine Plattform zur Verwaltung des gesamten Accessibility-Prozesses, von der Erkennung über die Behebung bis zum Monitoring.

Wichtiger Hinweis:

Technologie allein löst nicht alle Probleme. Automatisierte Tools und KI sind wertvolle Helfer, aber sie ersetzen nicht das menschliche Verständnis und die Notwendigkeit manueller Tests, insbesondere durch erfahrene Accessibility-Expert*innen und idealerweise auch durch Nutzer*innen mit Behinderungen. Eine Kombination aus automatisierten Scans, manueller Prüfung und dem Einsatz intelligenter Plattformen wie accessibleAI ist oft der effektivste Weg.

🤖 Nutzen Sie die verfügbaren technischen Möglichkeiten, um den Aufwand zu reduzieren und die Qualität Ihrer Barrierefreiheits-Maßnahmen zu erhöhen.


BFSG-Compliance Checkliste – Haben Sie an alles gedacht?

Diese Checkliste dient als erster Anhaltspunkt, um die wichtigsten Aspekte der BFSG-Vorbereitung und -Umsetzung zu überprüfen. Sie ist nicht erschöpfend und ersetzt keine detaillierte Analyse oder rechtliche Beratung.

Phase 1: Analyse & Planung

  • [ ] Anwendungsbereich geprüft: Sind unsere Produkte/Dienstleistungen vom BFSG betroffen (§ 1 BFSG)?
  • [ ] Ausnahmen geprüft: Fallen wir unter eine Ausnahme (Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, unverhältnismäßige Belastung etc.)? (§ 3, § 18 BFSG)
  • [ ] Verantwortlichkeiten definiert: Wer ist im Unternehmen für das Thema BFSG/Barrierefreiheit zuständig?
  • [ ] Ist-Zustand analysiert (Audit): Wie barrierefrei sind unsere betroffenen Angebote aktuell (Website, App, Produkte)? (WCAG 2.2 AA / EN 301 549 als Maßstab)
  • [ ] Roadmap erstellt: Gibt es einen Zeitplan mit Meilensteinen bis zum 28.06.2025?
  • [ ] Ressourcen geplant: Sind Budget, Personal und ggf. externe Unterstützung (Tools, Agenturen) eingeplant?
  • [ ] Bewusstsein geschaffen: Sind relevante Teams und Entscheider*innen informiert und sensibilisiert?

Phase 2: Umsetzung (Technische & Inhaltliche Maßnahmen)

Für Websites & Apps:

  • [ ] Wahrnehmbarkeit:
    • [ ] Alt-Texte für Bilder vorhanden und sinnvoll?
    • [ ] Ausreichende Farbkontraste?
    • [ ] Textvergrößerung ohne Verlust möglich?
    • [ ] Keine reine Farbkodierung von Informationen?
    • [ ] Untertitel/Transkripte für Videos?
  • [ ] Bedienbarkeit:
    • [ ] Vollständige Tastaturbedienbarkeit gegeben?
    • [ ] Tastaturfokus sichtbar?
    • [ ] Keine Tastaturfallen?
    • [ ] Genügend Zeit für Interaktionen?
    • [ ] Keine anfallsauslösenden Inhalte (Blinken)?
    • [ ] Skip-Links vorhanden?
    • [ ] Klare Navigation?
  • [ ] Verständlichkeit:
    • [ ] Hauptsprache deklariert?
    • [ ] Texte klar und verständlich?
    • [ ] Formulare: Beschriftungen klar, Fehlermeldungen hilfreich?
    • [ ] Konsistente Navigation und Bezeichnung?
    • [ ] Vorhersehbares Verhalten (keine unerwarteten Kontextwechsel)?
  • [ ] Robustheit:
    • [ ] Möglichst valider Code?
    • [ ] Korrekte Semantik (Überschriften etc.)?
    • [ ] ARIA korrekt eingesetzt (falls nötig)?
    • [ ] Kompatibilität mit Screenreadern getestet?

Für Produkte (Beispiele):

  • [ ] Unterstützung assistiver Technologien (Betriebssysteme)?
  • [ ] Integrierte Bedienungshilfen (Betriebssysteme)?
  • [ ] Mehrere Sinneskanäle bei Terminals (visuell, auditiv, taktil)?
  • [ ] Physische Zugänglichkeit von Terminals?
  • [ ] Kopfhöreranschluss bei Terminals?

Für Dokumente & Medien:

  • [ ] PDFs getaggt und strukturiert (PDF/UA)?
  • [ ] Alternativtexte in Dokumenten?
  • [ ] Untertitel/Audiodeskription für Videos?

Phase 3: Dokumentation & Prozesse

  • [ ] Technische Unterlagen erstellt/aktualisiert: Dokumentation, wie die Anforderungen erfüllt werden (§ 16 BFSG).
  • [ ] Konformitätsbewertung durchgeführt: Interne Kontrolle zur Sicherstellung der Konformität (§ 10 BFSG).
  • [ ] Konformitätserklärung erstellt (für Produkte): Offizielle Erklärung, dass das Produkt konform ist (§ 11 BFSG).
  • [ ] CE-Kennzeichnung angebracht (für Produkte): Falls erforderlich (§ 12 BFSG).
  • [ ] Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht (für Dienstleistungen): Informationen über den Stand der Barrierefreiheit und Kontaktmöglichkeit (§ 17 BFSG - oft gefordert, auch wenn nicht explizit für alle Dienste im BFSG genannt, siehe BITV für öffentliche Stellen).
  • [ ] Feedback-Mechanismus etabliert: Möglichkeit für Nutzer*innen, Barrieren zu melden?
  • [ ] Prozesse angepasst: Ist Barrierefreiheit in Entwicklung, Design, Redaktion, Einkauf integriert?
  • [ ] Regelmäßiges Monitoring: Gibt es einen Prozess zur kontinuierlichen Überprüfung und Wartung der Barrierefreiheit?

✅ Diese Liste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Nutzen Sie sie als Startpunkt für Ihre detaillierte Planung und Umsetzung. Tools wie accessibleAI können Sie bei vielen dieser Prüfschritte unterstützen.


Barrierefreiheit als Chance – Vorteile für Unternehmen und Kund*innen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist zwar eine gesetzliche Verpflichtung, aber es ist wichtig, Barrierefreiheit nicht nur als lästige Pflicht zu betrachten. Im Gegenteil: Die Umsetzung bietet zahlreiche Vorteile und Chancen für Unternehmen, ihre Kund*innen und die Gesellschaft insgesamt.

Wirtschaftliche Vorteile:

  • Erschließung neuer Kundengruppen: Wie bereits erwähnt, gibt es Millionen von Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Zählt man Menschen mit temporären Einschränkungen (z.B. gebrochener Arm, laute Umgebung) und ältere Menschen hinzu, wird die Zielgruppe riesig. Barrierefreie Angebote ermöglichen es diesen Gruppen, Ihre Produkte und Dienstleistungen überhaupt erst zu nutzen. Das bedeutet potenziell mehr Umsatz und Marktanteile.
  • Verbesserte Suchmaschinenoptimierung (SEO): Viele Praktiken der Barrierefreiheit (klare Struktur, Alternativtexte für Bilder, Transkripte für Videos) verbessern auch die Auffindbarkeit Ihrer Inhalte durch Suchmaschinen wie Google. Guter Code und semantische Auszeichnung werden positiv bewertet.
  • Höhere Nutzerzufriedenheit und Kundenbindung: Barrierefreie Angebote sind oft auch benutzerfreundlicher für *alle* Nutzer*innen. Klare Navigation, verständliche Sprache und flexible Bedienoptionen (z.B. Tastaturbedienung) verbessern die User Experience insgesamt. Zufriedene Kund*innen bleiben eher treu und empfehlen Ihr Angebot weiter.
  • Reduzierung von Supportkosten: Wenn Angebote einfach und verständlich zu bedienen sind, sinkt die Anzahl der Supportanfragen.
  • Innovationsmotor: Die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen verschiedener Nutzergruppen kann zu innovativen Lösungen und neuen Produktideen führen, die über die reine Barrierefreiheit hinausgehen.

Image und Reputation:

  • Positives Markenimage: Ein Engagement für Barrierefreiheit signalisiert soziale Verantwortung und Inklusion. Das stärkt das Vertrauen in Ihre Marke und kann ein wichtiger Wettbewerbsvorteil sein, gerade bei einer zunehmend sensibilisierten Kundschaft.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Ein inklusives Unternehmen, das auch auf die Barrierefreiheit seiner internen Systeme achtet, ist attraktiver für Fachkräfte, insbesondere für solche mit Behinderungen.

Rechtliche Sicherheit und Zukunftssicherheit:

  • Vermeidung von Rechtsrisiken: Die Einhaltung des BFSG schützt vor Bußgeldern, Klagen von Verbänden und möglichen Schadensersatzforderungen.
  • Internationale Standards: Die Anforderungen des BFSG basieren auf internationalen Standards (WCAG). Eine Umsetzung erleichtert auch den Zugang zu internationalen Märkten, in denen ähnliche Gesetze gelten oder eingeführt werden.
  • Demografischer Wandel: Die Gesellschaft wird älter. Barrierefreiheit kommt älteren Menschen mit altersbedingten Einschränkungen (Sehschwäche, motorische Einschränkungen) direkt zugute. Sie investieren also in einen wachsenden Markt.

Vorteile für Nutzer*innen:

  • Gleichberechtigte Teilhabe: Der wichtigste Aspekt. Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen, die für andere selbstverständlich sind.
  • Selbstständigkeit und Unabhängigkeit: Barrierefreie Angebote ermöglichen es Nutzer*innen, Dinge selbstständig zu erledigen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
  • Bessere User Experience für Alle: Wie erwähnt, profitieren oft alle Nutzer*innen von gut durchdachten, barrierefreien Designs (z.B. Untertitel in lauter Umgebung, gute Kontraste bei Sonnenlicht).

💡 Sehen Sie das BFSG als Impulsgeber, um Ihre Angebote nicht nur rechtskonform, sondern auch benutzerfreundlicher, reichweitenstärker und zukunftssicherer zu machen. Die Investition in Barrierefreiheit zahlt sich mittel- und langfristig aus.



Wo finden Sie Unterstützung? – Ressourcen für die BFSG-Umsetzung

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) kann eine Herausforderung sein, aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Es gibt zahlreiche Ressourcen, Organisationen und Tools, die Sie bei der Planung und Umsetzung unterstützen können.

Offizielle Informationen und Gesetzestexte:

Standards und Richtlinien:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): W3C WAI - WCAG Overview (Die internationale Grundlage)
  • Europäische Norm EN 301 549: Informationen und Zugang über ETSI Standard Search (Die für das BFSG relevante Norm)

Tools und Prüfstellen:

  • accessibleAI: accessibleAI Website - KI-basierte Plattform zur Unterstützung bei der Prüfung, Behebung und Überwachung der digitalen Barrierefreiheit.
  • WAVE Web Accessibility Evaluation Tool: WAVE (Browser-Erweiterung und Online-Tool für automatisierte Tests)
  • axe DevTools: axe DevTools (Browser-Erweiterung für Entwickler*innen)
  • BIK BITV-Test Prüfverbund: BITV-Test (Liste von Prüfstellen, die nach dem etablierten BITV-Testverfahren prüfen – oft auch für WCAG-Tests beauftragt)

Wissensportale und Communities:

  • Einfach für Alle (Aktion Mensch): Einfach für Alle (Umfangreiche Informationen, Artikel und Praxisbeispiele)
  • Webkrauts: Webkrauts - Barrierefreiheit (Artikel und Know-how von Web-Profis)
  • W3C Web Accessibility Initiative (WAI): W3C WAI (Die Quelle für WCAG und viele weitere Ressourcen - meist Englisch)

Beratung und Agenturen:

  • Suchen Sie nach spezialisierten Agenturen oder Berater*innen für digitale Barrierefreiheit. Achten Sie auf Referenzen und nachgewiesene Expertise (z.B. durch Zertifizierungen wie IAAP Certified Professional in Accessibility Core Competencies - CPACC).
  • Viele Web- und Digitalagenturen bauen ebenfalls Know-how im Bereich Barrierefreiheit auf. Fragen Sie gezielt nach deren Erfahrungen und Vorgehensweisen.

Netzwerke und Verbände:

  • German UPA (Berufsverband der deutschen Usability und User Experience Professionals): German UPA (Hat oft Arbeitskreise zum Thema Accessibility)
  • IAAP (International Association of Accessibility Professionals): IAAP Global (Internationale Organisation mit Zertifizierungen)

🆘 Nutzen Sie diese Ressourcen, um Ihr Wissen zu vertiefen, Unterstützung zu finden und den Prozess der BFSG-Umsetzung erfolgreich zu gestalten. Eine Kombination aus internem Wissensaufbau und externer Expertise ist oft der beste Weg.